Häufig gestellte Fragen
Er ist breiter als ein gewöhnlicher Radweg und ermöglicht das Fahren nebeneinander. Radschnellverbindungen sind nicht unbedingt fürs schnelle Fahren gebaut, sondern um schneller anzukommen. Denn das Warten an Kreuzungen oder Ampeln entfällt weitestgehend und man kommt zügiger voran.
Radschnellverbingungen sollen Pendelnde schnell ans Ziel bringen. Sie sollen motivieren, auf das Rad umzusteigen, um so den Verkehr und die Umwelt zu entlasten. Sie sind bestens mit anderen Straßen und Radwegen vernetzt, sodass man fast überall eine passende Zu- oder Ausfahrt findet.
Bisherige Zuständigkeit für die Planung lag aufgrund offener Fragen zur Baulastträgerschaft beim Staatlichen Bauamt Nürnberg.
Im Zuge der weiteren Planungen konnten die Zuständigkeiten und die Baulastträgerschaft geklärt werden:
Selbstverständlich, das Planfeststellungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, das von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt wird. Sämtliche Planunterlagen können Sie (künftig) auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken oder auf dieser Webseite einsehen.
Grundsätzlich sollen im Zuge von Radschnellwegen bevorzugt bevorrechtigte Querungen ausgebildet werden, um eine konstante Fahrgeschwindigkeit mit möglichst geringen Wartezeiten gewährleisten zu können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Radschnellweg generell durchgehend bevorrechtigt geführt wird. Ob ein Radschnellweg bevorrechtigt wird oder gegebenenfalls höhenfrei gequert werden kann, hängt auch von der Verkehrsbedeutung der zu querenden Straße und der technischen Umsetzbarkeit vor Ort ab. Die Querung der St 2242 wurde im Rahmen der Entwurfsplanung konkretisiert und soll nach aktuellem Stand höhenfrei erfolgen, das heißt, der Radschnellweg wird die St 2242 im Zuge einer Unterführung queren.
Eine sichere Querung der Radschnellverbindung kann für Fußgänger durch die Freihaltung von Sichtbeziehungen, durch Markierung und hinweisende Beschilderung im Kreuzungsbereich gewährleistet werden.
Das staatliche Bauamt Nürnberg beachtet diesen Aspekt und hat den ersten Planungsentwurf bezüglich der Flächenversiegelung überarbeitet.
Eine naturschutzfachliche Beurteilung erfolgt im Rahmen der aktuell laufenden Planungsphase zur Aufstellung des Vorentwurfes in Form einer landschaftspflegerischen Begleitplanung, einem Artenschutzbeitrag und einer Eingriffsbilanzierung nach Bay KompV. Eine konkrete Aussage zur Neuversiegelung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurden im Zuge der Entwurfsplanungen zusammen mit der landschaftspflegerischen Begleitplanung auf Basis der Eingriffsregelung bearbeitet. Die Ergebnisse werden in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt.
Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf Grundlage der landschaftspflegerischen Begleitplanung, dem Artenschutzbeitrag und der Eingriffsbilanzierung nach Bay KompV im Zuge der Bauausführung. Aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten kann bei diesem Projekt aktuell kein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen genannt werden.
Im Rahmen der faunistischen Erhebungen werden auch schützenswerte Habitat- und Baumstrukturen entlang der Bibertbahntrasse erfasst. Die Linienführung wird daraufhin soweit möglich angeglichen, um Eingriffe weiter zu minimieren. Dennoch werden auch Rodungen auf und neben der Trasse für den Bauablauf erforderlich sein. Sofern es die Grundstücksverhältnisse zulassen, werden im landschaftspflegerischen Konzept Gestaltungsmaßnahmen für eine größtmögliche naturschutzfachliche Aufwertung entlang des Radweges mitentworfen. Ziel ist es, bestehende Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und das lokale Landschaftsbild weiter aufzuwerten.
Die durchgeführten Beprobungen und Untersuchungen des Gleisschotters der ehem. Bibertbahn haben punktuell erhöhte Schadstoffgehalte mit bahntypischen Stoffen aufgezeigt. In der orientierenden Gesamtbewertung sind die Bodenbelastungen jedoch insgesamt nur auf den Gleisschotter beschränkt. Unter den aktuellen Bedingungen sind keine relevanten Schadstofffreisetzungen in das Grundwasser im Wirkungspfad Boden-Grundwasser zu erwarten.
Konkret kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Umgang mit dem Gleisschotter gegeben werden, da das weitere Vorgehen aktuell mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg abgestimmt und auf dieser Grundlage ein Maßnahmenkonzept seitens des StBAN erarbeitet wird.
Im Zuge der Maßnahme wird eine umfangreiche Entwässerungsplanung aufgestellt, um u.a. einen Wasserabfluss in die angrenzenden Grundstücke und Gärten der Anwohner auszuschließen. Für die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers stehen verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise Versickerung, Ableitung in Mulden und sonstigen Entwässerungseinrichtungen hin zu vorh. Vorflutern oder in die bestehende Kanalisation zur Verfügung. Die Ausarbeitung und Abstimmung eines Entwässerungskonzeptes erfolgt im Rahmen aktueller Planungen.